Die Kooperation aus SPD, Grünen, Linke und Volt hat im Sozialausschuss beschlossen, der Magistrat solle Gespräche mit dem Regierungspräsidium Gießen aufnehmen, um die Bargeldgrenze der Bezahlkarte aufzuheben. Diese Möglichkeit ist Teil des hessischen Erlasses für die Bezahlkarte.
Die Bezahlkarte für Geflüchtete wurde bereits vor einiger Zeit im Bundestag beschlossen. Mit der Umsetzung sind die Länder beauftragt, damit einheitliche Standards innerhalb der Länder herrschen. Dabei haben die Länder einen Gestaltungsspielraum, wie sie die Bezahlkarte genau umsetzen. Diesen Gestaltungsspielraum gilt es zu nutzen, um eine Ausgestaltung zu etablieren, die die Autonomie von Geflüchteten sicherstellt und diskriminierungsfrei ist.
Während Rheinland-Pfalz bereits die Bargeldgrenze auf 130,- € angehoben hat, haben mehrere Städte in NRW die Bezahlkarte komplett abgelehnt. Auch Die Linke lehnt die Bezahlkarte ab. Denn es handelt sich nicht nur um eine menschenunwürdige Gängelung von Geflüchteten, sondern die Kommune wird mit den massiven Bürokratiekosten auch von der Landesregierung allein gelassen.
Die jüngste Pressemitteilung von Staatssekretärin Heike Hofmann ist ein Versuch, die kommunale Selbstverwaltung für die Spielräume bei der Ausgestaltung der Bezahlkarte zu umgehen. Wenn Hofmann erklärt, „für Alleingänge sei kein Platz“, unterschlägt sie, dass der hessische Erlass ausdrücklich Optionen zur Ausgestaltung der Bezahlkarte vorsieht – einschließlich der Möglichkeit zur Aufhebung der Bargeldgrenze. Statt sich hinter angeblicher Einheitlichkeit zu verstecken und die Kommunen mit bürokratischen Hürden und finanziellen Mehrbelastungen allein zu lassen, sollte die Landesregierung den Kommunen echte Autonomie zugestehen. Die Kritik an der Bezahlkarte ist berechtigt und notwendig. Die Linksfraktion wird sich nicht davon abbringen lassen, für eine diskriminierungsfreie und selbstbestimmte Lösung für Geflüchtete einzutreten.