Stadtverordnetenversammlung will Satzung gegen Leerstand

Stadtverordnetenversammlung will Satzung gegen Leerstand

 

Die Hessische Landesregierung will bis November 2025 ein Gesetz gegen Leerstand und Zweckentfremdung auf den Weg bringen. Gestern beschloss die Stadtverordnetenversammlung einen Antrag der Kooperation von Grünen, SPD, Linke und Volt, nachdem jetzt schon ein Satzungsentwurf gegen Leerstände in Wiesbaden erarbeitet werden soll. Auch die Möglichkeit zur Steuerung und Begrenzung der Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen soll geprüft werden.


 

Die Linke Stadtfraktion, engagiert sich schon lange gegen Leerstand, Verwahrlosung und Zweckentfremdung von Wohnungen. Sie wird dabei unterstützt von Ortsbeiräten und dem eigenen Kreisverband.Nach den neuen Zahlen von Zensus 2022 stehen in Wiesbaden über 5000 Wohnungen leer.  Wenn es sich nur bei der Hälfte dieser Zahl um unbegründete oder spekulative Leerstände handelt, wäre das soviel wie die Stadt Wiesbaden sich vorgenommen hat, in zwei Jahren zu bauen. Besonders drastische Beispiele für unbegründeten Leerstand sind die Gebäude Bismarckring 23 und 24, die seit vielen Jahren vor sich hin rotten.

 

Die Linke begrüßt, dass nun ein Satzungsentwurf mit einer Meldepflicht für Leerstände und die Erhebung von Bußgeldern bei unbegründeten Leerständen auf den Weg gebracht wird. Sie hält auch Beschlagnahmungen und Instandsetzungen durch die Stadt für gerechtfertigt, wenn Eigentümer wie am Bismarckring 23 und 24, sich über viele Jahre verweigern. 

 

 „Artikel 14 des Grundgesetzes schützt privates Eigentum. Aber doch nicht, um Schaden im öffentlichen Raum anzurichten und öffentlichen Interessen zuwiderzuhandeln!“, betont Brigitte Forßbohm, planungspolitische Sprecherin der Linken Stadtfraktion in ihrer Rede. Sie weist auf den Absatz 2 des Artikels 14 hin, der eindeutig besagt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“