Redebeitrag

der Stadtverordneten Brigitte Forßbohm  in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. September 2024 zum Thema: “Erweiterung der Air Base Erbenheim zur NATO-Einsatzzentrale für die Ukraine Hilfe und eine evtl. Stationierung von Langstreckenraketen durch die USA”:

 

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Gäste,


auch Die Linke Stadtfraktion Wiesbaden lehnt die Einrichtung eines Nato-Hauptquartiers in Wiesbaden-Erbenheim sowie die Stationierung von landgestützten US-Langstreckenwaffen in Deutschland mit der Kommandozentrale in Wiesbaden ab.


Wir befürchten die Rückkehr des Kalten Krieges mit einem "Gleichgewicht des Schreckens". Dabei stellt sich die gegenwärtige Situation gefährlicher dar als in den 1980er Jahren, als es um den Nato-Doppelbeschluss zur Stationierung US-amerikanischer Mittelstreckenraketen vom Typ Pershing ging: Denn es gibt bereits einen heißen Krieg in der Ukraine.  In dieser Situation auf Abschreckung durch atomar bestückbare Angriffswaffen zu setzen, halten wir für brandgefährlich. 


Landgestützte Raketen, die das russische Inland erreichen können, waren bis 2019 durch den INF-Vertrag verboten. Ihre Stationierung würde die militärische Konfrontation zwischen Nato und Russland verschärfen und die Chancen auf eine Wiederbelebung der internationalen Rüstungskontrolle vermindern.


Diese Pläne haben jetzt schon der russischen Seite die Möglichkeit gegeben, ihrerseits die Schwelle für den Einsatz von Atomwaffen zu senken, wie heute in den Nachrichten zu hören war. 


Wiesbaden ist als Sitz des 56th Artillery Command der Gefahr russischer Angriffe besonders ausgesetzt. Diese Gefahr steigt mit der Einrichtung eines Nato-Hauptquartiers, das nicht nur die militärische Unterstützung der Ukraine koordiniert, sondern auch das Kommando über die zu stationierenden US-Langstreckenwaffen übernehmen würde. Das Schlimme ist: Niemand in Wiesbaden wurde dazu gefragt.

Wir müssen nun klären, inwieweit die Planungshoheit der Landeshauptstadt Wiesbaden durch die geplanten Änderungen und Erweiterungen von einem Stützpunkt der US-Streitkräfte zu einem NATO-Hauptquartier betroffen ist, und   welche Anhörungs- und Beteiligungsrechte die LH Wiesbaden hat. 


1988 hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden der Stadt Anhörungs- und Beteiligungsrechte zugesprochen. Die geltende Überlassungsvereinbarung für die von der US-Army genutzten Liegenschaften muss bei einer Nutzungsänderung – und eine solche stellt die Einrichtung eines Nato-Hauptquartiers zweifellos dar –, überprüft und neu gefasst werden.  Dabei wäre die Kommune zu beteiligen und zwar bevor die Nutzungsänderung eingetreten ist. 

Download
2024-09-26 - Erweiterung der Air Base Erbenheim zur NATO-Einsatzzentrale für die Ukraine Hilfe und eine evtl. Stationierung von Langstreckenraketen durch die USA-RB BF.docx.pdf
2024-09-26 - Erweiterung der Air Base Er
Adobe Acrobat Dokument 206.7 KB