der Stadtverordneten Brigitte Forßbohm in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. September 2024 zum Thema: “Fluglärmschutzzonen an der US-Airbase jetzt einrichten!”: |
Es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
sehr geehrte Damen und Herren,
werte Gäste,
die Frage des Schutzes vor Fluglärm ist gerade in Bezug auf das geplante Ostfeld eine besonders wichtige, aber auch schwierige Frage. Es beginnt schon damit, dass der Flughafen als Militärflughafen im Entwurf des Regionalplans Südhessen nicht weiter ausgezeichnet ist. Es steht dort nur ein blasses "B". Dies bedeutet, dass es sich um ein Vorranggebiet "Bund" handelt. Hier gelten besondere Rechte des Bundes im Zusammenhang mit bebauten Ortslagen.
Es stellt sich die Frage, wie im Rahmen der Regionalplanung und des Weiteren im Flächennutzungsplan der LH Wiesbaden Lärmschutzzonen in den an den Flughafen grenzenden Gebieten ausgewiesen werden sollen. Dies ist bisher weder seitens der oberen Planungsbehörde des Landes, noch von Seiten der Stadt Wiesbaden erfolgt, obwohl das Fluglärmgesetz dies zwingend vorschreibt, denn auf dem Airfield Erbenheim sind düsengetriebene Starrflügler stationiert.
Im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens Wiesbaden Ostfeld-Kalkofen äußerte sich die oberste Luftverkehrsbehörde. Die sah zwar, dass nach Fluglärmgesetz der auszuweisende Lärmschutzbereich in Anbetracht der sehr hohen zugelassenen Werte bei Militärflugplätzen keine zum Wohnen bestimmte Gebiete im Bereich der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erreichen würde. Dies liegt jedoch nur daran, dass das FluLärmG sehr hohe Werte von Dauerschallpegeln von 55 Dezibel (dB(A)) am Tag und 50 Dezibel (dB(A)) bei Nacht für neue Siedlungsgebiete zulässt. Nach den Prognosen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, werden Bereiche der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld, die für die Errichtung von Wohnbebauung vorgesehen sind, durchaus von diesen hohen Dauerschallpegeln erfasst.
Der Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) geht zu Recht davon aus dass, militärischer Fluglärm zu den gleichen gesundheitlichen Risiken führt wie ziviler Fluglärm und macht deshalb in seinen Empfehlungen keinen Unterschied, da Lebensqualität, der Nachtschlaf und das psychische Wohlbefinden durch Fluglärm beeinträchtigt werden, "unabhängig davon, ob der Lärm von zivil oder militärisch genutzten Flughäfen ausgehe."
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Entwicklungssatzung vom 17.9.2020 sollen vertiefende Gutachten zu Fluglärm erstellt werden. Dies ist zwar geschehen, aufgrund fehlender Daten seitens der US-Army ist das Gutachten jedoch wenig aussagekräftig. Nichtsdestotrotz besteht der Anspruch, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt werden. Der kann jedoch nur durch die Ausweisung von Lärmschutzzonen gewährleistet werden. Wir wissen schon – und die Prognosen des Hessischen Wirtschaftsministeriums bestätigen dies –, dass der Planungsraum für das Ostfeld von den hohen Schallpegeln von 50 Dezibel am Tag und 55 Dezibel in der Nacht betroffen sein würde.
Bisher sind aus dieser Sachlage jedoch keine planerischen Konsequenzen gezogen worden. Nach der vorliegenden Entwicklungssatzung sind im Ostfeld sehr hohe Wohndichten von ca. 75 Wohneinheiten pro Hektar vorgesehen, um für 8000 bis 12000 Menschen Wohnungen zu schaffen. Zum Vergleich: im Schelmengraben sind es etwa 48 Wohneinheiten pro Hektar. Gerade deshalb stellt sich die Frage, ob diese Planungen unter Berücksichtigung der Lärmbelastungen realistisch sind. Dazu kommen noch Einschränkungen der Wohndichte nach dem vorliegenden Klimagutachten. Damit stellen sich die Kosten für die Erschließung des Ostfelds im Verhältnis zu den Ergebnissen in einem neuen Licht dar. Insbesondere der Wunsch, hier preiswerten Wohnraum bauen zu wollen, wird angesichts der Anforderungen des Lärm- und des Klimaschutzes mehr als in Frage gestellt. Deshalb fordern wir den Magistrat auf, dem Anspruch an Lärmschutz mit der Einrichtung von Lärmschutzzonen um den Flugplatz der US Air Base in Erbenheim gerecht zu werden. Damit stellen sich auch weitere Fragen nach der Wirtschaftlichkeit des Projekts, wenn die vorgesehenen Wohndichten nicht verwirklicht werden können.
Ich bitte um Zustimmung für diesen Antrag, der die Planungen zum Ostfeld weiter präzisieren und zu einer realistischen wirtschaftlichen Prognose beitragen soll.