Redebeitrag

 

der Stadtverordneten Mechthilde Coigné in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Mai 2022 zur TOI-TOP6: „Geschlechtergerechte und wertschätzende Sprache in der Wiesbadener Stadtverwaltung“ - Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke und Volt vom 02.02.2022 - 

 

Es gilt das gesprochene Wort

 

 Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Dr. Obermayr,

sehr geehrte Stadtverordnete,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

gestatten Sie mir ein Zitat aus dem Vorwort des Merkblatts des Bundesverwaltungsamts mit dem Titel „Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern“ aus dem Jahre 2002 (2. Auflage).  

 

 „Die Sprache ist nicht nur unser wichtigstes Verständigungsmittel, sondern gleichzeitig auch Bewusstseinsträger: Sie ist Spiegel unseres Denkens und Bewusstseins. In ihrem stetigen Wandel spiegelt die Sprache die Kommunikationsinteressen einer Sprachgemeinschaft wieder.“ 

 

Schon 2002 stellt man weiterhin fest: „Da sich die gesellschaftliche, politische und berufliche Rolle der Frau geändert hat, werden Personenbezeichnungen gefordert, die Frauen in der Sprache stärker als bisher sichtbar machen‘“.

 

Bereits 1991 empfiehlt eine Arbeitsgruppe des Bundesministeriums der Justiz, Familie, Frauen und Gesundheit sowie für Arbeit und Sozialordnung anstelle des bisherigen generischen Maskulinums (als geschlechterübergreifenden Ausdruck) „geschlechtsindifferente Personenbezeichnungen“ zu gebrauchen. 

 

Lassen sie mich hier ein Beispiel nennen: Statt von Lehrern und Lehrerinnen könnte man auch von Lehrkräften oder Lehrenden sprechen.

 

Im vorliegenden Antrag der AfD, dem hierzu eingereichten Änderungsantrag von Freien Wählern/Pro Auto und dem Ersetzungsantrag der CDU deutet sich eine gewünschte gesellschaftliche „Rolle rückwärts“ an. Wohin? 

Sollen wir wieder dahin, wo Frauen nur mit Zustimmung ihrer  Männer oder Väter einen Arbeitsvertrag unterschreiben oder ein Bankkonto eröffnen durften?

 

„Die Sprache als Spiegel unseres Denkens und Bewusstsein“ - für welches Denken und Bewusstsein steht der Ersetzungsantrag der CDU mit der Forderung „Die Verwendung von Genderschreibweise in der Stadtverwaltung ist zu unterlassen.“? . 

 

Nein! Lassen Sie uns mit dem von uns mit GRÜNEN, SPD und Volt eingebrachten Antrag das Signal in die Stadtgesellschaft senden: Wir sind eine Stadt, die - in die Zukunft gerichtet - sich für Geschlechtergerechtigkeit auf allen Ebenen einsetzt - auch in der Verwaltungssprache.

 

Wir orientieren uns an Städten wie z. B. der Landeshauptstadt Niedersachsens Hannover. Auch dort soll die Verwaltungssprache künftig geschlechtsneutral formuliert werden. Mit dieser neuen Sprachregelung will die Stadt Hannover auch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gerecht werden, das 2017 die Aufnahme des dritten Geschlechtes in das Geburtsregister verfügt hat. 

 

Die Landeshauptstadt Wiesbaden sollte nicht Beispiel für reaktionäre Verwaltungssprache werden. Wiesbaden ist vielfältig und bunt. Dazu stehen wir auch im Sprachgebrauch.

 

Stimmen Sie für unseren gemeinsamen Antrag!

 

Ich danke für ihre Aufmerksamkeit

 

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2022-05-25-Redebeitrag-Mechthilde Coigńe- Geschlechtergerechte Sprache
MC-Geschlechtergerechte Sprache 2022-05-
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