der Stadtverordneten Mechthilde Coigné in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15. Dezember 2022 zur TOI-TOP4: „Videoüberwachung in der Landeshauptstadt“
Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits im Jahr 2020 wurde die Videoüberwachung des öffentlichen Raums in Wiesbaden ausgeweitet. Dies erforderte erhebliche öffentliche Finanzmittel und war Gegenstand politischer Diskussionen in der Öffentlichkeit wie in der Stadtverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen.
Wohl kann Videoüberwachung die Tataufklärung erleichtern. Organisierte Kriminalität wird allerdings oft nur verlagert auf andere Orte.
Einer erneuten Ausweitung der Videoüberwachung stehen wir deshalb kritisch gegenüber und sehen aufgrund der aktuell vorliegenden Daten auch keinen Bedarf.
In der Vergangenheit wurden zudem Überwachungsanlagen installiert, ohne überhaupt die betroffene Nachbarschaft einzubeziehen. Dies darf sich nicht wiederholen. Wenn die Sicherheitsbehörden, insbesondere die Landespolizei, auf Grundlage neuer Daten Orte für eine Neueinrichtung von Videoüberwachungsanlagen identifizieren, dann ist zunächst eine breite Information und politische Diskussion, insbesondere mit der Nachbarschaft, notwendig.
Die Vorbehalte gegenüber dem Eingriff in die Grundrechte unbescholtener Bürger*innen müssen genauso ernst genommen werden wie die Gefühle von Bürger*innen hinsichtlich der Sicherheit im öffentlichen Raum. Stets sind zunächst alternative Maßnahmen zu prüfen, die den Eingriff in Grundrechte vermeiden.
Als nächsten Schritt erwarten wir die Vorlage der letzten entsprechenden Evaluation für alle öffentlichen, fest installierten Kamerastandorte in Wiesbaden in den zuständigen städtischen Gremien. Deshalb haben wir einen entsprechenden Antrag gestellt und halten den von CDU und BUB vorgelegten Antrag für nicht zielführend und lehnen diesen deshalb ab.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.